Sehr geehrte Forumnutzer,

vielen Dank für Ihre Beiträge.
Im Oktober wurde bereits eine ähnliche Frage im Forum beantwortet, sodass ich die Antwort hier gerne zitieren möchte:

[Im Rahmen der Rezepturdokumentation ist das Anhängen der Rezeptkopie optional. Gesetzlich vorgeschrieben sind nach Apothekenbetriebsordnung der Name des Patienten und des verschreibenden Arztes oder Zahnarztes bzw. bei Tieren die Tierart, der Tierhalter und Tierarzt.
(s. ApBetrO § 7 Rezepturarzneimittel, Satz (1c) Nummern 4,5 und 6)
Anstelle des Namens des Patienten, Tierhalters oder Kunden nach Satz 1 Nummer 4, 5 oder 6 kann auch eine
Bezug nehmende Herstellnummer dokumentiert werden.
Im Zuge der Weiterentwicklung von LabXpert ist es wichtig die Bedürfnisse der LabXpert-User zu kennen.
D.h. wenn der Bedarf für digitale Rezeptkopien vorhanden ist, so werden wir das im Entwicklungsteam besprechen und ggf. für die zukünfitige Entwicklung aufnehmen.


Mit freundlichem Gruß

i.A. Claudia Schwan
LabXpert-Team

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