Hallo,

das Umfüllen/Abfüllen von Opiumtinktur ist rechtlich ja eine Herstellung, die dann auch mit Plausi und Herstellungsanweisung/protokoll etc versehen werden muss. Das Programm verweigert die Mitarbeit, weil ein einzelner Stoff nicht auf Plausibilität geprüft werden kann.
Wie muss man vorgehen?
LG