Sehr geehrte Frau Sterzik, sehr geehrter Herr Hanke,

Bisher ist es noch nicht möglich Sammellisten für die durchgeführten FAM-Prüfungen aus dem Archiv zu erzeugen bzw. eine Sammelliste zu bearbeiten.

Sie müssten also im Moment alle Protokolle einzeln ausdrucken und unterschreiben. Falls Sie die Möglichkeit einer elektronischen Signatur haben, wäre auch eine reine Ablage als PDF auf Ihrem Computer möglich. Ebenso könnte man die PDF mit einem geeigneten Programm komprimieren und dann als Broschüre bzw. mehrere Seiten pro Blatt ausdrucken und dann ggf. zusammen unterschreiben.
Ich habe nochmals in der Apothekenbetriebsordnung nachgesehen. Unter §12 Prüfung der nicht in der Apotheke hergestellten Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinproduktesteht u.a.: ".. das Namenszeichen des prüfenden oder die Prüfung beaufsichtigenden Apothekers"
Unter §22 Allgemeine Dokumentation steht u.a.
"... Aufzeichnungen können auch auf Bild- oder Datenträgern vorgenommen und aufbewahrt werden. Hierbei muss sichergestellt sein, dass die Daten während der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und innerhalb einer angemessenen Frist lesbar gemacht werden können. Bei einer Aufzeichnung und Aufbewahrung ausschließlich auf Datenträgern ist ein nach dieser Verordnung gefordertes Namenszeichen durch eine elektronische Signatur und eine eigenhändige Unterschrift durch eine qualifizierte elektronische Signatur zu ersetzen.
(3) Die Aufzeichnungen und Nachweise sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen."

Ich würde daher vorschlagen, dass Sie sich in dieser Sache an Ihren zuständigen Pharmazierat wenden und fragen, wie die FAM-Prüfung bei Ihnen gehandhabt werden könnte. Für viele Pharmazieräte ist eine Signatur über ein Signierpad ausreichend, offiziell stellen diese aber nicht die geforderte "qualifizierte elektronische Signatur "dar. Daher gilt es dies abzuklären.


Die Implementierung einer FAM-Liste ist von unserer Seite bereits geplant, und wird in den nächsten Monaten freigeschaltet.

Beste Grüße
Susanne Ulmer