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Thema: Gültigkeit Plausibilität und Löschen von alten Rezepturen

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  1. #2
    Team pharma4u Avatar von Christina Haamann
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    Guten Tag an das Team der Punkt-Apotheke,

    es gibt keine allgemein gültige Vorgabe, wie lange eine Plausibilitätsprüfung "gültig" bleibt, bzw. wie oft sie diese neu prüfen sollten. Ein Richtwert ist in etwa alle 1-3 Jahre. Am Besten legen Sie intern ein für Sie geeignetes Intervall fest. Eine regelmäßige Überprüfung und Erneuerung der Plausibilitätsprüfungen ist in jedem Fall sinnvoll, da sich immer wieder neue Informationen zu Inkompatibilitäten und Haltbarkeiten etc. ergeben können.
    Die Plausibilitätsprüfung im Programm direkt zu erneuern ist leider nicht möglich. Sie müssen dafür tatsächlich die Rezeptur neu prüfen. Dafür können Sie aber die "alte" Rezeptur im Archiv heraussuchen, in die Eingabemaske übernehmen und dann neu die Prüfung laufen lassen. Ergeben sich keine Änderungen, könnte man dann natürlich auch das Dokument der alten Plausibilitätsprüfung mit dem Hinweis "erneut geprüft , Datum" etc. versehen. Oder Sie speichern die neue Plausibilitätsprüfung ab, ggf. auch mit einem Hinweis in der Bezeichnung "Neu Datum" etc. Als Tipp dazu: Sie können die Rezepturnamen und auch die Bezeichnungen der Dokumente nachträglich ändern, also es ist auch möglich eine Rezeptur umzubenennen z.B. in "ALT! Erythromycin in Linola" etc.

    Zur zweiten Frage: Mit Vorschlägen meinen Sie vermutlich das Archiv, bzw. die Suche im Archiv?
    Wenn Sie gerne "ausmisten" möchten und im Archiv ganze Rezepturen nicht mehr angezeigt bekommen möchten, dann müssen Sie die ganze Rezeptur im Rezepturarchiv löschen. Achtung: Es werden dann aber alle zugehörigen Dokumente ebenfalls gelöscht, also auch alle Herstellungsprotokolle. Es gibt keine Möglichkeit Rezepturen in LabXpert so zu archivieren, dass sie nirgendwo mehr angezeigt werden, das funktioniert nur über Löschen.
    Grundsätzlich ist das aber kein Problem, da Sie jedes Dokument/Protokoll entweder ausgedruckt und unterschrieben abgeheftet oder als PDF und Digital signiert auf dem Computer abgelegt haben sollten. Ein reines Archivieren in LabXpert ist nicht konform zur ApoBetrO.
    Das heißt Sie können das Archiv in LabXpert nach Belieben ausmisten oder auch komplett leeren wenn Sie das möchten, müssen aber natürlich die alten Dokumente in Papierform oder als PDF weiterhin für die gesetzlich vorgeschriebenen 5 Jahre vorhalten.

    Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen beantworten und verbleibe mit Besten Grüßen
    Christina Haamann
    Geändert von Christina Haamann (05.10.2021 um 12:14 Uhr)
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

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