Guten Tag an die Sonnen-Apotheke,

entschuldigen Sie zunächst, dass Sie so lange keine Antwort erhalten haben.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, das bezüglich der Angabe des Datums zwei verschiedene Vorgehensweisen gängig sind.

Bei der Berechnung des konkreten Verwendbarkeitsdatums halten wir uns an die Angaben des DAC/NRF in den allgemeinen Hinweisen im Kapitel I.4.2. Dort steht: "[Das Enddatum der Aufbauchsfrist]... wird wie das Verfallsdatum behandelt und mit „Verwendbar bis …“ tagesgenau gekennzeichnet. Der Herstellungstag zählt nicht mit."
Es wird also Herstellungstag + Aufbrauchsfrist gerechnet und daher erhält man bei der Aufbrauchsfrist von einem Jahr das gleiche Datum (ein Jahr später) des Herstellungstages.

Beste Grüße
Christina Haamann