Hallo Frau Santos,

in ihrem Fall handelt es sich um die Abfüllung eines Stoffes, hier haben sie zur Zeit zwei Möglichkeiten.

1.) Sie splitten die gesamt Einwaage auf zwei Teile und können somit die Plausibilitätsprüfung durchlaufen.
2.) Sie geben auf der ersten Seite der Rezepturherstellung an das die Plausibilität bereits geprüft wurde [optional]

Das Modul zur Abfüllung von Einzelstoffen kommt mit einem der nächsten Updates.


MFG.